AUSBILDUNGSZIEL
- Befähigung von examinierten Pflegefachkräften, pflegerische
Aufgaben in der Gerontopsychiatrie bei der stationären, teilstationären
und ambulanten Versorgung psychisch veränderter älterer Menchen
zu planen, zu organisieren, durchzuführen und dabei auch qualitätssichernde
Methoden anzuwenden.
Sie erwerben Handlungskompetenz in den Dimensionen Fach- und
Methodenkompetenz sowie Sozialkompetenz, um Mitarbeiter zielorientiert
zu führen und die pflegerischen Arbeitsabläufe zu planen,
zu organisieren, zu realisieren und zu kontrollieren und die
Methoden der Qualitätssicherung anzuwenden.
- Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in Mitarbeiterqualifikation
und Anleitung von Auszubildendenildenden befähigen Sie , im
kooperativen Zusammenwirken aller Beteiligten die Leistungsfähigkeit
der Organisationseinheit zu verbessern und dadurch die Lebensqualität
der zu betreuenden alten Menschen zu erhöhen.
AUFNAHMEBEDINGUNGEN
- Abgeschlossene Berufsausbildung als Altenpfleger/in, Gesundheits-
u. Krankenpfleger/in, Gesundheits-u. Kinderkrankenpfleger/in
bzw. Krankenschwester/Krankenpfleger, Kinderkrankenschwester
oder Heilerziehungspfleger/in, sowie eine einschlägige berufliche
Tätigkeit von mindestens zwei Jahren.
- Bei BewerberInnen und Bewerbern, deren Muttersprache nicht
Deutsch ist: für den Besuch der Fachschule ausreichende deutsche
Sprachkenntnisse.
| STUNDENTAFEL |
|
Schultage:
Mittwoch ganztägig, Donnerstag am Vormittag |
| 1. |
Pflichtfächer |
Wochenstunden
1. Jahr 2. Jahr |
| |
Lernbereich
I
Datenverarbeitung, Dokumentation
Berufs- und Arbeitspädagogik Lernbereich
II
Gerontologie
Pflegewissenschaft und Qualitätsmanagement Lernbereich
III
Gerontopsychiatrie |
2
2
1
1
5
|
2
2
1
1
5
|
| 2. |
Wahlpflichtbereich
|
1 |
1 |
| |
|
12 |
12 |
| 3. |
Zusatzunterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife |
Wochenstunden
1. Jahr 2. Jahr |
|
|
Deutsch
Englisch
Mathematik |
2
3
3
|
2
3
3 |
| |
|
8 |
8 |
| |
Für
die Teilnahme am Zusatzunterricht gilt das erste Schuljahr
als Probezeit |
| |
Der
Zusatzunterricht findet an einem weiteren, dritten
Schultag statt. |
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AUSBILDUNGSKOSTEN
Es besteht Schulgeldfreiheit. Die Kosten für Bücher sind von
den Schülern zu tragen. Es fallen Fahrtkosten und ggf. Kosten
für den Abschluss freiwilliger Schülerversicherungen an.
HAUSARBEIT
Ende 1. Ausbildungsjahr:
schriftliche Hausarbeit.
PRAKTIKUM
In 2 Jahren Weiterbildung insgesamt mindestens 400 Stunden ausbildungsbezogene
Praxis in einer im Einvernehmen mit der Schule festgelegten Einrichtung
(z.B. psychiatrisches Krankenhaus, Reha-Kliniken, gerontopsychiatrische
Einheit in einer Alten- oder Behinderteneinrichtung)
ABSCHLUSSPRÜFUNG
Schriftliche Prüfung: Berufs- und
Arbeitspädagogik, Gerontopsychiatrie, Pflegewissenschaft und Qualitätsmanagement
Mündliche Prüfung: Gerontologie
Facharbeit: Gerontopsychiatrie (mind.
3 Monate Bearbeitungszeit)
BERECHTIGUNGEN
Nach Bestehen der Abschlussprüfung ist die Berufsbezeichnung „Staatlich
geprüfte Fachkraft für Gerontopsychiatrie" erworben.
Wer im Fach Berufs- und Arbeitspädagogik mindestens die Note "ausreichend"
erhält, erlangt ein Zertifikat über die berufspädagogisache Qualifikation
zur praktischen Anleitung Auszubildender in Pflegeberufen (Praxisanleiter).
Der Bildungsgang entspricht § 80 SGB XI (verantwortliche Pflegefachkraft)
ANMELDUNGEN
Anmeldungen sind mit folgenden Unterlagen bis
Ende Mai vorzulegen:
- Lebenslauf in tabellarischer Form über den bisherigen Bildungsweg
und die ausgeübte Berufstätigkeit
- Beglaubigte Kopien der unter Aufnahmebedingungen verlangten
Nachweise
- Ein Passbild
Zusatzunterricht und
Z u s a t z p r ü f u n g zum Erwerb
der Fachhochschulreife |
Teilnahmevoraussetzungen vor Beginn der
Ausbildung:
Fachschulreife oder Realschulabschluss
oder
Versetzung in Klasse 11 eines Gymnasiums
oder
gleichwertiger Bildungsabschluss
Für die Teilnahme am Zusatzunterricht gilt das erste Schuljahr
als Probezeit.
Zusatzprüfung zur Fachhochschulreife
Schriftliche Prüfung: Deutsch,
Englisch, Mathematik
Mündliche Prüfung: möglich in Deutsch,
Englisch, Mathematik
Mit Bestehen der Abschlussprüfung und der
Zusatzprüfung hat die Schülerin/der Schüler die Fachhochschulreife
für das Studium an Fachhochschulen in Baden-Württemberg erworben.
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