Fachschule für Altenpflege Schwerpunkt: Gerontopsychiatrie

AUSBILDUNGSZIEL
  1. Befähigung von examinierten Pflegefachkräften, pflegerische Aufgaben in der Gerontopsychiatrie bei der stationären, teilstationären und ambulanten Versorgung psychisch veränderter älterer Menchen zu planen, zu organisieren, durchzuführen und dabei auch qualitätssichernde Methoden anzuwenden.
    Sie erwerben Handlungskompetenz in den Dimensionen Fach- und Methodenkompetenz sowie Sozialkompetenz, um Mitarbeiter zielorientiert zu führen und die pflegerischen Arbeitsabläufe zu planen, zu organisieren, zu realisieren und zu kontrollieren und die Methoden der Qualitätssicherung anzuwenden.
  2. Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in Mitarbeiterqualifikation und Anleitung von Auszubildendenildenden befähigen Sie , im kooperativen Zusammenwirken aller Beteiligten die Leistungsfähigkeit der Organisationseinheit zu verbessern und dadurch die Lebensqualität der zu betreuenden alten Menschen zu erhöhen.
AUFNAHMEBEDINGUNGEN
  1. Abgeschlossene Berufsausbildung als Altenpfleger/in, Gesundheits- u. Krankenpfleger/in, Gesundheits-u. Kinderkrankenpfleger/in bzw. Krankenschwester/Krankenpfleger, Kinderkrankenschwester oder Heilerziehungspfleger/in, sowie eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens zwei Jahren.
  2. Bei BewerberInnen und Bewerbern, deren Muttersprache nicht Deutsch ist: für den Besuch der Fachschule ausreichende deutsche Sprachkenntnisse.
    STUNDENTAFEL
    Schultage: Mittwoch ganztägig, Donnerstag am Vormittag
    1.
    Pflichtfächer
     Wochenstunden
    1. Jahr    2. Jahr
    Lernbereich I
    Datenverarbeitung, Dokumentation
    Berufs- und Arbeitspädagogik
    Lernbereich II
    Gerontologie
    Pflegewissenschaft und Qualitätsmanagement
    Lernbereich III
    Gerontopsychiatrie

    2
    2

    1
    1

    5


    2
    2

    1
    1

    5

    2.
    Wahlpflichtbereich
    1
    1
       
    12
    12
    3.
    Zusatzunterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife
    Wochenstunden
    1. Jahr    2. Jahr
    Deutsch
    Englisch
    Mathematik
    2
    3
    3
    2
    3
    3
       
    8
    8
     
    Für die Teilnahme am Zusatzunterricht gilt das erste Schuljahr als Probezeit
     
    Der Zusatzunterricht findet an einem weiteren, dritten Schultag statt.


AUSBILDUNGSKOSTEN

Es besteht Schulgeldfreiheit. Die Kosten für Bücher sind von den Schülern zu tragen. Es fallen Fahrtkosten und ggf. Kosten für den Abschluss freiwilliger Schülerversicherungen an.
HAUSARBEIT
Ende 1. Ausbildungsjahr:
schriftliche Hausarbeit.
PRAKTIKUM
In 2 Jahren Weiterbildung insgesamt mindestens 400 Stunden ausbildungsbezogene Praxis in einer im Einvernehmen mit der Schule festgelegten Einrichtung (z.B. psychiatrisches Krankenhaus, Reha-Kliniken, gerontopsychiatrische Einheit in einer Alten- oder Behinderteneinrichtung)
ABSCHLUSSPRÜFUNG
Schriftliche Prüfung: Berufs- und Arbeitspädagogik, Gerontopsychiatrie, Pflegewissenschaft und Qualitätsmanagement
Mündliche Prüfung: Gerontologie
Facharbeit: Gerontopsychiatrie (mind. 3 Monate Bearbeitungszeit)
BERECHTIGUNGEN
Nach Bestehen der Abschlussprüfung ist die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Fachkraft für Gerontopsychiatrie" erworben.
Wer im Fach Berufs- und Arbeitspädagogik mindestens die Note "ausreichend" erhält, erlangt ein Zertifikat über die berufspädagogisache Qualifikation zur praktischen Anleitung Auszubildender in Pflegeberufen (Praxisanleiter).
Der Bildungsgang entspricht § 80 SGB XI (verantwortliche Pflegefachkraft)
ANMELDUNGEN
Anmeldungen sind mit folgenden Unterlagen bis Ende Mai vorzulegen:
  1. Lebenslauf in tabellarischer Form über den bisherigen Bildungsweg und die ausgeübte Berufstätigkeit
  2. Beglaubigte Kopien der unter Aufnahmebedingungen verlangten Nachweise
  3. Ein Passbild

Zusatzunterricht   und  Z u s a t z p r ü f u n g   zum Erwerb der Fachhochschulreife

Teilnahmevoraussetzungen vor Beginn der Ausbildung:
Fachschulreife oder Realschulabschluss
     oder
Versetzung in Klasse 11 eines Gymnasiums
     oder
gleichwertiger Bildungsabschluss
Für die Teilnahme am Zusatzunterricht gilt das erste Schuljahr als Probezeit.
Zusatzprüfung zur Fachhochschulreife
Schriftliche Prüfung: Deutsch, Englisch, Mathematik
Mündliche Prüfung: möglich in Deutsch, Englisch, Mathematik
Mit Bestehen der Abschlussprüfung und der Zusatzprüfung hat die Schülerin/der Schüler die Fachhochschulreife für das Studium an Fachhochschulen in Baden-Württemberg erworben.

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Weitere Auskünfte erteilt das Sekretariat der Maria-Merian-Schule / Aktualisierung am  31.01.2010 Eb / Vo