Dreijährige Berufsfachschule für Altenpflege Anmeldeformular
STUNDENTAFEL/Blockplan
Durchschnittliche Zahl der Wochenstunden
Die Beschulung erfolgt in Form von Blockunterricht
1.
Pflichtbereich
Kl.1
Kl.2
Kl.3








Religionslehre
Deutsch
Aufgaben und Konzepte
in der Altenpflege
Unterstützung bei der
Lebensgestaltung
Rechtliche und institutionelle
Rahmenbedingungen
Altenpflege als Beruf

1
1

10

2

2
1

1
1

10

2

1
2

1
1

10

1

1
2

2.
Wahlpflichtbereich
1
1
1
durchschnittliche Stunden gesamt
18
18
17
3.
Wahlfächer
Zusatzprogramm zur Erlangung der Fachhochschulreife
  Deutsch
1
  Englisch
2
2
2
  Mathematik
2
2
2
  Weitere Wahlfächer
1
1
1
4.
Praktische Ausbildung
850
Stunden
850 Stunden
800 Stunden
Die praktische Ausbildung umfasst insgesamt 2500 Stunden und gliedert sich in
  • 2000 Stunden in stationären und ambulanten Einrichtungen

  • 300 Stunden in gerontopsychiatrischen Einrichtungen.

  • 200 Stunden in Krankenhäusern oder Rehabilitationskliniken

AUSBILDUNGSZIEL
Die Ausbildung vermittelt Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die zur selbständigen und eigenverantwortlichen Pflege einschließlich der Beratung, Begleitung und Betreuung alter Menschen erforderlich sind.

AUFNAHMEBEDINGUNG

  1. Mittlerer Bildungsabschluss oder Haupt-
    schulabschluss und dazu Abschluss einer 2jährigen Berufsausbildung

  2.       oder
  3. Abschluss einer Ausbildung zum/zur
    Krankenpflegehelfer/in

  4.       oder
  5. Abschluss einer Ausbildung zum/zur
    Altenpflegehelfer/in
    Es erfolgt zunächst eine Platzreservierung. Nach Vorlage einer von der Schule genehmigten Praxisstelle (Alten- bzw. Pflegeheim oder Einrichtung der ambulanten Pflege) und eines Ausbildungsvertrags zusammen mit einem ärztlichen Gesundheitszeugnis erfolgt die endgültige Zusage.
  6. Ausbildungsvertrag
AUSBILDUNGSKOSTEN
Es besteht Schulgeld- und Lernmittelfreiheit. Es fallen Fahrtkosten und ggf. Kosten für freiwillige Schülerversicherungen an. Materialkosten (z.B. für Werken) sind teilweise zu tragen. Während der gesamten Ausbildungsdauer - auch während der Schulzeit - wird eine im Ausbildungsvertrag vereinbarte monatliche Vergütung (gestaffelt nach Ausbildungsjahren) bezahlt.
Sofern die Voraussetzungen vorliegen, gewährt das Arbeitsamt Leistungen zur individuellen Förderung der beruflichen Fortbildung. Auskünfte dazu erteilt das für den Wohnort zuständige Arbeitsamt.

PRÜFUNGEN
Am Ende der Ausbildung findet eine Abschlussprüfung statt. Die Prüfung besteht aus einem praktischen, einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

BERECHTIGUNGEN
Nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung und mindestens zweijähriger einschlägiger Tätigkeit kann die Fachschule für Weiterbildung in der Altenpflege (Leitung einer Pflege- und Funktionseinheit § 80 SGB) besucht werden.

ANMELDUNGEN
zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres (d.h. ab 1. Februar).
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

  • ein ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular,

  • ein Lebenslauf in tabellarischer Form mit lückenlosen Angaben über den bisherigen Bildungsweg und gegebenenfalls die ausgeübte Berufstätigkeit, Praktikum usw.,

  • beglaubigte Kopien der Abschlusszeugnisse der Hauptschule, der einjährigen Berufsfachschule, bzw. der Realschule,

  • beglaubigte Kopien der Nachweise über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ausgeübte Berufstätigkeit / Praktikum,

  • 1 Paßbild,

  • ärztl. Bescheinigung über die Eignung für den Beruf,

  • bei Minderjährigen, die Unterschrift der Erziehungsberechtigten.


Auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen erfolgt ein Bewerbungs- bzw. Beratungsgespräch. Nach der Vorlage einer von der Schule genehmigten Praxisstelle (Alten- bzw. Pflegeheim oder Einrichtung der ambulanten Pflege) und eines Ausbildungsvertrags zusammen mit einem ärztlichen Gesundheitszeugnis erfolgt die endgültige Zusage.

 

nach oben Weitere Auskünfte erteilt das Sekretariat der Maria-Merian-Schule / Aktualisierung am  31.03.2009