| STUNDENTAFEL/Blockplan |
Durchschnittliche
Zahl der Wochenstunden |
Die Beschulung
erfolgt in Form von Blockunterricht |
1. |
Pflichtbereich |
Kl.1 |
Kl.2 |
Kl.3 |
|
Religionslehre
Deutsch
Aufgaben und Konzepte
in der Altenpflege
Unterstützung bei der
Lebensgestaltung
Rechtliche und institutionelle
Rahmenbedingungen
Altenpflege als Beruf |
|
1
1
10
2
1
2 |
1
1
10
1
1
2 |
2. |
Wahlpflichtbereich |
1 |
1 |
1 |
| durchschnittliche
Stunden gesamt
|
18 |
18 |
17 |
3. |
Wahlfächer
Zusatzprogramm zur Erlangung der Fachhochschulreife
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Deutsch |
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1 |
| |
Englisch |
2 |
2 |
2 |
| |
Mathematik |
2 |
2 |
2 |
| |
Weitere Wahlfächer |
1 |
1 |
1 |
4. |
Praktische Ausbildung |
850
Stunden |
850 Stunden |
800 Stunden |
Die praktische
Ausbildung umfasst insgesamt 2500 Stunden und gliedert
sich in
- 2000 Stunden in stationären und ambulanten Einrichtungen
- 300 Stunden in gerontopsychiatrischen Einrichtungen.
- 200 Stunden in Krankenhäusern oder Rehabilitationskliniken
|
AUSBILDUNGSZIEL
Die Ausbildung vermittelt Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten,
die zur selbständigen und eigenverantwortlichen Pflege einschließlich
der Beratung, Begleitung und Betreuung alter Menschen erforderlich
sind.
AUFNAHMEBEDINGUNG
- Mittlerer Bildungsabschluss oder Haupt-
schulabschluss und dazu Abschluss einer 2jährigen Berufsausbildung
oder
- Abschluss einer Ausbildung zum/zur
Krankenpflegehelfer/in
oder
- Abschluss einer Ausbildung zum/zur
Altenpflegehelfer/in
Es erfolgt zunächst eine Platzreservierung. Nach Vorlage
einer von der Schule genehmigten Praxisstelle (Alten-
bzw. Pflegeheim oder Einrichtung der ambulanten Pflege)
und eines Ausbildungsvertrags zusammen mit einem ärztlichen
Gesundheitszeugnis erfolgt die endgültige Zusage.
- Ausbildungsvertrag
AUSBILDUNGSKOSTEN
Es besteht Schulgeld- und Lernmittelfreiheit. Es fallen Fahrtkosten
und ggf. Kosten für freiwillige Schülerversicherungen an. Materialkosten
(z.B. für Werken) sind teilweise zu tragen. Während der gesamten
Ausbildungsdauer - auch während der Schulzeit - wird eine im
Ausbildungsvertrag vereinbarte monatliche Vergütung (gestaffelt
nach Ausbildungsjahren) bezahlt.
Sofern die Voraussetzungen vorliegen, gewährt das Arbeitsamt
Leistungen zur individuellen Förderung der beruflichen Fortbildung.
Auskünfte dazu erteilt das für den Wohnort zuständige Arbeitsamt.
PRÜFUNGEN
Am Ende der Ausbildung findet eine Abschlussprüfung statt. Die
Prüfung besteht aus einem praktischen,
einem schriftlichen und einem mündlichen
Teil.
BERECHTIGUNGEN
Nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung und
mindestens zweijähriger einschlägiger Tätigkeit kann die Fachschule
für Weiterbildung in der Altenpflege (Leitung einer Pflege-
und Funktionseinheit § 80 SGB) besucht werden.
ANMELDUNGEN
zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres (d.h. ab 1. Februar).
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- ein ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular,
- ein Lebenslauf in tabellarischer Form mit lückenlosen Angaben
über den bisherigen Bildungsweg und gegebenenfalls die ausgeübte
Berufstätigkeit, Praktikum usw.,
- beglaubigte Kopien der Abschlusszeugnisse der Hauptschule,
der einjährigen Berufsfachschule, bzw. der Realschule,
- beglaubigte Kopien der Nachweise über eine abgeschlossene
Berufsausbildung oder ausgeübte Berufstätigkeit / Praktikum,
- 1 Paßbild,
- ärztl. Bescheinigung über die Eignung für den Beruf,
- bei Minderjährigen, die Unterschrift der Erziehungsberechtigten.
Auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen erfolgt ein Bewerbungs-
bzw. Beratungsgespräch. Nach der Vorlage einer von der Schule
genehmigten Praxisstelle (Alten- bzw. Pflegeheim oder Einrichtung
der ambulanten Pflege) und eines Ausbildungsvertrags zusammen
mit einem ärztlichen Gesundheitszeugnis erfolgt die endgültige
Zusage.
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