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Schwerpunkt Alltagsbetreuung
AUSBILDUNGSZIEL
Staatlich anerkannte Alltagsbetreuerin
/ Staatlich anerkannter Alltagsbetreuer
| STUNDENTAFEL |
| 1. |
Pflichtbereich / Wochenstunden |
1.
Jahr |
2.
Jahr |
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Religionslehre
Deutsch
Mathematik/Fachrechnen
Rechtliche und institutionelle
Rahmenbedingungen
Alltagsbetreuung |
1
1
1
1
7 |
1
1
1
1
7 |
| 2.
|
Wahlpflichtberich |
1 |
1 |
| |
Wochenstunden
|
12 |
12 |
| 3.
|
Wahlbereich |
3 |
3 |
| 4.
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Praxis in der Alltagsbetreuung/Std. |
800 |
800 |
Die Ausbildung befähigt sie dazu, in Einrichtungen und Diensten
des Gesundheitswesens, der Altenhilfe und der Behindertenhilfe,
in Wohngruppen und im häuslichen Bereich pflege- und betreuungsbedürftige
Menschen aller Altersruppen bei Alltagsverrichtungen unter
Anleitung einer Fachkraft qualifiziert zu unterstützen und
zu begleiten.
Schüler ohne Hauptschulabschluss erwerben diesen mit bestandener
Abschlussprüfung.
BERECHTIGUNGEN
Der erfolgreiche Abschluss der Berufsfachschule für Alltagsbetreuung
bietet die Möglichkeit zur Ausbildung an der Berufsfachschule
für Altenpflege bzw. an der Berufsfachschule für Altenpflegehilfe.
Der Besuch der 2-jährigen Berufsfachschule für Sozialpflege
- Schwerpunkt Alltagsbetreuung - befreit von der weiteren
Berufsschulpflicht, sofern kein Ausbildungsverhältnis
eingegangen wird.
AUFNAHMEBEDINGUNGEN
Voraussetzung für die Aufnahme in die Berufsfachschule
für Alltagsbetreuung sind:
- ein Vertrag mit einer von der Schule als geeignet
angesehenen Einrichtung über die praktische Ausbildung
in der Alltagsbetreuung.
- der Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse
durch Vorlage eines an einer deutschen Schule erworbenen
Zeugnisses oder in anderer geeigneter Weise.
- der Nachweis der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung
des Berufs durch ein (amts-)ärztliches Zeugnis.
AUSBILDUNGSKOSTEN
Es besteht Schulgeld- und Lernmittelfreiheit. Es
fallen Fahrtkosten und ggf. Kosten für den Abschluss freiwilliger
Schülerversicherungen an.
ABSCHLUSSPRÜFUNG
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen,
einem praktischen und ggf.
einem mündlichen Teil.
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