| Bereich
Ernährung und Gesundheit, Profil: Ernährung und Gastronomie
| STUNDENTAFEL |
| 1. |
Pflichtbereich |
Wochenstunden
1. Jahr 2. Jahr |
| 1.1
|
Allgemeiner
Bereich
Religionslehre
Deutsch
Englisch
Geschichte mit Gemeinschaftskunde
Mathematik
Sport
Chemie, Biologie oder Physik |
2
3
3
2
3
2
2
|
1
2
4
2
4
2
2
|
| |
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17 |
17 |
| 1.2 |
Profilbereich
1.2.1 Fachtheorie
Berufsfachliche Kompetenz und
Projektkompetenz |
5
|
5
|
| |
Inhalte
aus dem KMK- Rahmenlehrplan
für die Grundstufe der Berufsausbildung
im Gastgewerbe (Ernährungslehre, Hygiene, Wirtschaftslehre,
Datenverarbeitung, Warenwirtschaft) |
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1.2.2 Fachpraxis
Berufspraktische Kompetenz
Technologiepraktikum
Küche und Service |
6 |
6 |
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11 |
11 |
| 2.
|
Wahlpflichtberich |
4 |
4 |
| 2.1 |
Betriebspraktikum
Ein 2-wöchiges Blockpraktikum im 2. Halbjahr der Jahrgangsstufe
1 ist Pflichtbestandteil der Ausbildung
|
| 2.2 |
Fachunterricht
Biologie oder Physik oder Chemie, berufliches Vertiefungsfach
|
| 2.3 |
Stützunterricht
z. B. Deutsch, Englisch, Mathematik |
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32 |
32 |
3.
|
Wahlbereich |
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AUSBILDUNGSZIEL
- Mittlerer Bildungsabschluss
(Fachschulreife)
- Berufliche Grundbildung für alle
Ausbildungsberufe des Hotel- und
Gaststättengewerbes:
- Restaurantfachfrau/mann,
- Hotelfachfrau/mann,
- Hotelkauffrau/mann,
- Koch/Köchin,
- Systemgastronom/in
- Fachkraft im Gastgewerbe und andere
Diensleistungsberufe
ANRECHNUNG
Mit dem Besuch der zweijährigen
Berufsfachschule ist die Berufsschulpflicht
erfüllt, wenn kein Ausbildungsverhältnis
begonnen wird.
AUFNAHMEBEDINGUNGEN
- Hauptschulabschluss
Mindestanforderung:
- Deutsch: mindstens„befriedigend“
- Englisch: mindestens „ausreichend“
- Mathematik: mindestens„ausreichend“
- und Durchschnitt aus den Noten der Fächer Deutsch,
Englisch, Mathematik mindestens 3,0
- Ebenfalls können am Ende der Klasse 8 besonders begabte
Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden.
- Nähere Informationen hierzu erteilt das Sekretariat
der Maria-Merian-Schule.
oder
- Abschluss des Berufseinstiegsjahrs (BEJ)
Mindestanforderung:
wie Hauptschulabschluss, wobei die Note des Faches Berufsfachliche
Kompetenz beim Durchschnitt berücksichtigt werden kann,
sofern dies zugunsten des Bewerbers wirkt
oder
- Realschule oder Gymnasium
Realschule: Versetzung
in die 10. Klasse
Gymnasium: Vesetzung in
die 9. Klasse (G 8) bzw. in die 10. Klasse (G 9)
oder
Realschule: Abgangszeugnis
der 9. Klasse:
Gymnasium: Abgangszeugnis
der 8. Klasse (G 8) bzw. der 9. Klasse (G 9)
Mindestanforderung:
Durchschnitt von 4,0 in den Fächern Deutsch, Englisch
und Mathematik;
höchstens in einem dieser Fächer die Note „mangelhaft“
AUSBILDUNGSKOSTEN
Es besteht Schulgeld- und Lernmittelfreiheit. Es
fallen Fahrtkosten, Kosten für den fachpraktischen Unterricht
und ggf. Kosten für den Abschluss freiwilliger Schülerversicherungen
an.
ANMELDUNG
mit folgenden Unterlagen im
Februar:
Beglaubigte Kopie des letzten
Halbjahreszeugnisses. Das Abschlusszeugnis ist nach Erhalt
in beglaubigter Kopie nachzureichen.
PRÜFUNG
Zentrale schriftliche Prüfung in Deutsch,
Englisch, Mathematik, Berufsfachliche Kompetenz
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