Einjährige Hauswirtschaftliche Berufsfachschule Anmeldeformular
AUSBILDUNGSZIEL
Überleitung von der Schule zum Beruf, speziell im hauswirtschaftlichen Bereich Vertiefung der Allgemeinbildung, Kenntnisse und Fertigkeiten in der modernen Haushaltsführung Englisch-Zusatzunterricht für Schüler/innen mit/ohne HS-Abschluss ohne Englisch
BERECHTIGUNGEN
Diese Schulart gilt als Voraussetzung für die Ausbildung an der 1BFA zum/zur staatlich geprüften Altenpflegehelfer/in.
Der erfolgreiche Abschluss der einjährigen hauswirtschaftlichen Berufsfachschule
  • befreit vom Besuch der dreijährigen hauswirtschaftlichen Berufsschule, sofern kein Ausbildungsverhältnis (Lehre) eingegangen wird
  • gilt als erstes Ausbildungsjahr für den Beruf der Hauswirtschafterin
  • wird voll auf das halbjährige Praktikum des Ausbildungsberufs der Krankenpflegehelferin angerechnet
  • beinhaltet mit bestandener Zusatzprüfung im Fach Englisch einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsabschluss mit der Fremdsprache Englisch (= BVJ-Zusatzprüfung)
STUNDENTAFEL
 1.
Pflichtbereich / Wochenstunden
 Anzahl








Religionslehre
Deutsch
Gemeinschaftskunde
Sport/Bewegungserziehung
Wirtschaftslehre
Fachrechnen
Biologie mit Gesundheitslehre
Erziehungslehre
Ernährungslehre
Haushaltstechnologie
Technologiepraktikum
Nahrungszubereitung
Textilarbeit/Werken
1
1
1
1
1,5
2
2
2
2
1,5
1,5
8
5,5
durchschnittliche Stunden gesamt
30
4.
Zusatzunterricht in Englisch
3

AUFNAHMEBEDINGUNGEN
Abschlusszeugnis oder Abgangszeugnis der Hauptschule oder Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes
AUSBILDUNGSKOSTEN

Es besteht Schulgeld- und Lernmittelfreiheit. Es fallen Fahrtkosten, Kosten für den fachpraktischen Unterricht und ggf. Kosten für den Abschluss freiwilliger Schülerversicherungen an.
ANMELDUNG

im Februar
Praktikum
Ein zweiwöchiges Betriebspraktikum ist Bestandteil der Ausbildung.
PRÜFUNG

Schriftliche Prüfung Zentrale Klassenarbeiten in Biologie mit Gesundheitslehre und in Ernährungslehre
Praktische Prüfung wahlweise in einem der Fächer Textilarbeit / Werken oder Nahrungszubereitung
Mündliche Prüfung ggf. in einem oder mehreren Fächern

Schüler, die ohne Hauptschulabschluss in die Hauswirtschaftliche Berufsfachschule eingetreten sind, erwerben mit dem Bestehen der Abschlussprüfung einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsabschluss.
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Weitere Auskünfte erteilt das Sekretariat der Maria-Merian-Schule / Aktualisierung am  31.03.2009 Ma / Vo