AUSBILDUNGSZIEL
Überleitung von der Schule zum Beruf, speziell im hauswirtschaftlichen
Bereich Vertiefung der Allgemeinbildung, Kenntnisse und Fertigkeiten
in der modernen Haushaltsführung Englisch-Zusatzunterricht für
Schüler/innen mit/ohne HS-Abschluss ohne Englisch
BERECHTIGUNGEN
Diese Schulart gilt als Voraussetzung für die Ausbildung an der
1BFA zum/zur staatlich geprüften Altenpflegehelfer/in.
Der erfolgreiche Abschluss der einjährigen hauswirtschaftlichen
Berufsfachschule
- befreit vom Besuch der dreijährigen hauswirtschaftlichen
Berufsschule, sofern kein Ausbildungsverhältnis (Lehre) eingegangen
wird
- gilt als erstes Ausbildungsjahr für den Beruf der Hauswirtschafterin
- wird voll auf das halbjährige Praktikum des Ausbildungsberufs
der Krankenpflegehelferin angerechnet
- beinhaltet mit bestandener Zusatzprüfung im Fach Englisch
einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsabschluss
mit der Fremdsprache Englisch (= BVJ-Zusatzprüfung)
| STUNDENTAFEL |
|
1. |
Pflichtbereich / Wochenstunden |
Anzahl
|
|
Religionslehre
Deutsch
Gemeinschaftskunde
Sport/Bewegungserziehung
Wirtschaftslehre
Fachrechnen
Biologie mit Gesundheitslehre
Erziehungslehre
Ernährungslehre
Haushaltstechnologie
Technologiepraktikum
Nahrungszubereitung
Textilarbeit/Werken
|
1
1
1
1
1,5
2
2
2
2
1,5
1,5
8
5,5
|
|
durchschnittliche Stunden gesamt
|
30 |
| 4. |
Zusatzunterricht in Englisch |
3 |
AUFNAHMEBEDINGUNGEN
Abschlusszeugnis oder Abgangszeugnis der Hauptschule oder
Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes
AUSBILDUNGSKOSTEN
Es besteht Schulgeld- und Lernmittelfreiheit. Es fallen Fahrtkosten,
Kosten für den fachpraktischen Unterricht und ggf. Kosten
für den Abschluss freiwilliger Schülerversicherungen an.
ANMELDUNG
im Februar
Praktikum
Ein zweiwöchiges Betriebspraktikum ist Bestandteil der Ausbildung.
PRÜFUNG
Schriftliche Prüfung Zentrale Klassenarbeiten
in Biologie mit Gesundheitslehre und in Ernährungslehre
Praktische Prüfung wahlweise in einem
der Fächer Textilarbeit / Werken oder Nahrungszubereitung
Mündliche Prüfung ggf. in einem oder
mehreren Fächern
Schüler, die ohne Hauptschulabschluss in die Hauswirtschaftliche
Berufsfachschule eingetreten sind, erwerben mit dem Bestehen
der Abschlussprüfung einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen
Bildungsabschluss. |