| STUNDENTAFEL / Blockplan |
1. |
Pflichtbereich |
Zahl der
Wochenstunden |
|
Religionslehre
Deutsch
Aufgaben und Konzepte
in der Altenpflege
Unterstützung bei der
Lebensgestaltung
Rechtliche und institutionelle
Rahmenbedingungen
Altenpflege als Beruf
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1
1
10
2
2
1
|
2. |
Wahlpflichtbereich |
1 |
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durchschnittliche Wochenstunden
|
18 |
3. |
Wahlfächer |
2 |
| 4. |
Praktische Ausbildung |
850 Stunden |
AUSBILDUNGSZIEL
Ausbildung zum/zur "staatlich anerkannten Altenpflegehelfer/in"
AUFNAHMEBEDINGUNGEN
Hauptschulabschluss
und dazu Abschluss einer einjährigen hauswirtschaftlichen Berufsfachschule
oder Abschluss einer einjährigen
Berufsfachschule für Sozialpflege
oder Ausbildung zum/zur Heilerziehungshelfer/in
oder Besuch eines Freiwilligen
Sozialen Jahres
oder 2jährige einschlägige Tätigkeit
oder Zivildienst in der Pflege
Es erfolgt zunächst eine Platzreservierung. Nach Vorlage einer
von der Schule genehmigten Ausbildungsstelle (Alten- bzw. Pflegeheim
oder Einrichtung der ambulanten Pflege) und eines Ausbildungsvertrags
zusammen mit einem ärztlichen Gesundheitszeugnis erfolgt die
endgültige Zusage.
AUSBILDUNGSKOSTEN
Es besteht Schulgeld- und Lernmittelfreiheit. Es fallen Fahrtkosten
und ggf. Kosten für freiwillige Schülerversicherungen an. Materialkosten
(z.B. für Werken) sind teilweise zu tragen. Im Ausbildungsvertrag
ist eine monatliche Vergütung vereinbart. Diese wird während
der gesamten Ausbildungsdauer bezahlt. Den Teilnehmern gewährt
das Arbeitsamt Leistungen zur individuellen Förderung der beruflichen
Fortbildung, sofern die Voraussetzungen vorliegen. Auskünfte
dazu erteilt das für den Wohnort zuständige Arbeitsamt.
PRAKTISCHE AUSBILDUNG
Die praktische Ausbildung umfasst 850 Stunden.
ABSCHLUSSPRÜFUNG
Die Prüfung besteht aus einem praktischen, einem schriftlichen
und einem mündlichen Teil. Wer die Prüfung bestanden hat, erhält
ein Abschlusszeugnis.
BERECHTIGUNGEN
Bei entsprechend gutem Abschluss besteht die Möglichkeit zur
Weiterqualifikation zum/zur Altenpfleger/in (ggf. verkürzte
Ausbildungsdauer).
ANMELDUNGEN
zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres (d.h.
ab 1. Februar).
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- ein ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular,
- ein Lebenslauf in tabellarischer Form mit lückenlosen Angaben
über den bisherigen Bildungsweg und gegebenenfalls die ausgeübte
Berufstätigkeit, Praktikum usw.,
- beglaubigte Kopien der Abschlusszeugnisse der Hauptschule
und ggf. weiterer Bildungsgänge,
- beglaubigte Kopien der Nachweise über ausgeübte Tätigkeiten/Praktika,
- 1 Passbild,
- ärztl. Bescheinigung über die Eignung für den Beruf,
- bei Minderjährigen, die Unterschrift der Erziehungsberechtigten.
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